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Kroatische Arbeitskräfte dürfen ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland tätig werden
Kroaten können in Deutschland ohne Einschränkungen arbeiten (Bild: Goran Majic)

Politik

Kroaten können in Deutschland ohne Einschränkungen arbeiten

Kroatische Arbeitskräfte können ab 1. Juli 2015 in Deutschland ohne Einschränkung tätig werden. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Außerdem dürfen kroatische Unternehmen ihre Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden. Die Entscheidung der Bundesregierung,  die Dienstleistungsfreiheit und die Arbeitnehmerfreizügigkeit für kroatische Staatsangehörige nicht länger einzuschränken, soll der Europäischen Kommission umgehend mitgeteilt werden, heißt es auf der Internetpräsenz der Bundesregierung.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles sagte dazu: „Ich freue mich, dass wir mit dem heutigen Beschluss auch den Bürgerinnen und Bürgern aus Kroatien die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Deutschland ermöglichen. Dieses Recht, frei in einem anderen EU-Staat arbeiten und wirtschaftlich tätig sein zu können, ist ein unschätzbarer Vorteil der EU. Dank der Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang, die wir schon in den letzten zwei Jahren angewandt haben, sind schon heute ca. 93.000 Kroatinnen und Kroaten sozialversicherungspflichtig in Deutschland beschäftigt, etwa im Gesundheits- und Sozialwesen oder im verarbeitenden Gewerbe. Das ist gelebtes Europa! Und mit dem Mindestlohn können wir endlich auch Lohndumping bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit verhindern.“

Erste Stufe nach EU-Beitritt Kroatiens zu Ende

Am 30. Juni endet die erste Stufe der Übergangsphase des kroatischen EU-Beitritts. Nach EU-Recht wäre eine weitere Übergangsregelung für kroatische Arbeitskräfte möglich. Diese nimmt Deutschland aber nicht in Anspruch. Seit dem EU-Beitritt Kroatiens am 1. Juli 2013 können Kroaten mit einer Arbeitsgenehmigung in Deutschland arbeiten. Für kroatische Akademiker, Auszubildende und Saisonbeschäftigte gibt es seitdem weitreichende Erleichterungen: sie können ohne Arbeitsgenehmigung hier arbeiten. Eingeschränkt ist derzeit auch noch die Entsendung von Arbeitnehmern kroatischer Unternehmen nach Deutschland: im Baugewerbe, bei der Gebäudereinigung und bei der Innendekoration.

Kroatische Fachkräfte gut integriert

2013 und 2014 haben meist jüngere Kroaten die Zugangserleichterungen genutzt. 2014 waren 93.000 Kroatinnen und Kroaten in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Sie sind gut integriert und arbeiten vor allem dort, wo immer mehr Arbeitskräfte fehlen: im Baugewerbe, im Gesundheits- und Sozialwesen. Wenn sich der deutsche Arbeitsmarkt ab dem 1. Juli 2015 vollständig für sie öffnet, wird mit jährlich nur etwa 10.000 weiteren kroatischen Arbeitskräften gerechnet.

Ab dem 1. Juli dürfen auch kroatische Bau-, Gebäudereinigungs- und Innendekorationsunternehmen ihre Fachkräfte uneingeschränkt nach Deutschland entsenden. Sie können damit ihre Dienstleistungen in diesen Branchen in Deutschland anbieten.

Mindestlohn gilt auch für kroatische Arbeitnehmer

Auch für ausländische Fachkräfte gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn. Für Arbeitskräfte, die von kroatischen Unternehmen hierher entsendet werden, ist es genauso.

„Die Bundesregierung möchte mit der vollen Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes ein Signal setzen. Alle EU-Bürger sollen grenzüberschreitend nach Arbeit suchen und Stellenangebote annehmen können“, heißt es in der Pressemitteilung der Bundesregierung.

Kroaten, die im Ausland arbeiten, sind auch für die kroatische Volkswirtschaft ein Gewinn. Ihre Auslandsüberweisungen verbessern das Einkommen der Familien zu Hause und stärken so die kroatische Binnenwirtschaft und damit auch das Land als vollwertiges EU-Mitglied.

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